PDF Drucken

Augenduschen

Augenduschen sind vielen noch aus dem Chemieraum der Schule oder Universität bekannt. Tatsächlich ist das Verbreitungsgebiet der Augendusche viel weiter ausgedehnt. In der DIN EN 15154-2 ist die Augendusche seit 2006 in aktueller normativer Form gebracht und in Deutschland über die BGI/GUV-I 850-0 in jedem Labor gefordert. Daher findet man Augenduschen in jedem Labor in Industrie-, Forschungs- und Universitätsbereich. Die BGI/GUV-I 850-0 fordert eine Erreichbarkeit der Augendusche innerhalb von 5 Sekunden, daher sind Augenduschen meist an jedem Waschbecken innerhalb eines Laborbereiches installiert. Aber auch außerhalb des Labors wird eine Vielzahl Augenduschen eingesetzt. In der Industrie und Handwerk schätzt man besonders die robuste, praxisorientierte Ausführung der Augenduschen der FSP-Tech GmbH. An jedem Abfüllplatz, Batterieladeraum und vielen Elektronikbetrieben findet man Augenduschen. Ausschlaggebend für die Installation einer Augendusche ist eine vorausgegangene Gefährdungsanalyse. Ergibt sich auch nur im Ansatz die Gefahr einer Verätzung und oder Verbrühung, sind Augennotduschen, meist in Verbindung mit Körpernotduschen, ein Grundbedingung für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit.

Ein normatives Synonym für Augenduschen ist gemäß DIN EN 15154-2 das Wort Sicherheitsaugendusche. Umgangssprachlich gebräuchlich für Augennotduschen sind auch die Bezeichnungen „Augennotdusche“ und „Sicherheitsaugendusche“.

Wurden in der Vergangenheit oft Küchenbrausen zu Augenduschen umgewandelt, gehört die FSP-Tech GmbH zu den wenigen Anbietern, die ihre Augenduschen ausschließlich auf die Anforderungen der Anwender in Labor und konstruiert haben. Ferner ist für die Augenduschen eine DVGW-Zulassung beantragt.